Department Psychologie der LMU

Herzlich willkommen auf dem Online-Bewerbungsportal des Masterstudiengangs Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft

Bitte verfolgen Sie auch die Homepage des Lehrstuhls für Allgemeine und Experimentelle Psychologie bzgl. eventueller neuer Informationen!

Der Bewerbungsablauf im Überblick
1. Sie melden sich ab dem 02. Mai 2023 bei unserem Online-Portal an.
2. Sie bearbeiten die einzelnen Fragen und laden alle notwendigen Dokumente hoch.
3. Sie geben eine erste und zweite Präferenz für den Wahlpflichtbereich (Spezialisierungsrichtung) und eine Präferenz für das Wahlpflichtmodul an.
4. Sie überprüfen Ihre Bewerbung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
5. Sie senden Ihre Bewerbung bis spätestens 15. Juni 2023 ab.
6. Wir überprüfen Ihre Qualifikation und geben Ihnen dazu per E-Mail Rückmeldung (ca. Anfang August 2023).
7. Sie vervollständigen Ihre Bewerbung durch Hochladen Ihres Bachelorzeugnisses bis spätestens 3. September 2023

8. Wir führen das Auswahlverfahren durch.                                                                                                                                                                       
9. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Nachricht über Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid (ca. Mitte September).
10. Im Falle einer Zusage schreiben Sie sich ein bzw. um.

Der Bewerbungsablauf im Einzelnen

1. Anmeldung bei unserem Online-Portal

Sie erhalten nach der Registrierung einen Bestätigungslink per E-Mail. Manche E-Mail-Programme lassen es nicht zu, den Link direkt anzuklicken. In diesem Fall kopieren Sie bitte den Link und öffnen ein neues Fenster. Sobald Sie Ihre Registrierung bestätigt haben, können Sie sich ins Portal einloggen.

2. Bearbeitung Ihrer Bewerbung

Der Bewerbungsprozess wird durch Klicken auf Status in der Navigation und anschließendes Klicken auf Ihre Bewerbung im Inhaltsbereich gestartet.

Bitte lesen Sie die jeweiligen Angaben zum Bearbeiten der einzelnen Register sorgfältig durch. Beachten Sie zusätzlich die spezifischen Informationen zu den einzelnen Feldern, die unter den entsprechenden Feldern stehen. Felder, die mit einem gelben Ausrufezeichen gekennzeichnet sind, müssen zwingend ausgefüllt werden. Bearbeiten Sie zuerst die Felder in allen Reitern und klicken Sie erst dann zum Speichern und Beenden der Bearbeitung auf Speichern am unteren Ende der Seite.

Bitte laden Sie keine verschlüsselten Dateien hoch. Wenn Sie mehrere Dokumente zu einer Kategorie haben (z.B. mehrere Transcript of Records), fügen Sie diese bitte in eine Datei zusammen. Mögliche Dateiformate: png, jpg, pdf.

Sollten im Zuge Ihrer Online-Bewerbung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an Dr. Heike Rohrbacher (Email: heike.rohrbacher@psy.lmu.de).

3. Erste und zweite Präferenz für den Wahlpflichtbereich und das Wahlpflichtmodul

Sie müssen eine erste und eine zweite Präferenz für den Wahlpflichtbereich (Spezialisierungsrichtung "Klinische Psychologie und Psychotherapie", "Klinische Neuropsychologie" oder "Neurokognitive Psychologie") angeben. Beschreibungen finden Sie hier.

Zudem müssen Sie eine Präferenz für das Wahlpflichtmodul ("Sozialpsychologie" oder "Entwicklungspsychologie") angeben. Beschreibungen finden Sie hier.

Nur mit Angabe der Präferenzen können Sie Ihre Bewerbung absenden. Unter Punkt 8 finden sie Hinweise zum Auswahlverfahren für den Wahlpflichtbereich und das Wahlpflichtmodul.

4. Überprüfung Ihrer Bewerbung auf Richtigkeit und Vollständigkeit Sie können Ihre Bewerbung jederzeit unterbrechen, scrollen Sie im Bearbeitungsmodus zum Ende der Seite und klicken Sie auf Speichern. Bei Klick auf Betrachten wird Ihnen eine Zusammenfassung Ihrer Bewerbung angezeigt.

5. Absenden Ihrer Bewerbung Sie können Ihre Bewerbung erst absenden, wenn alle Pflichtfelder bearbeitet sind. Nach Einreichen der Bewerbung können Sie Ihre Bewerbung noch lesen, aber keine Veränderung mehr daran vornehmen. Das Einreichen der Bewerbung geschieht über den Reiter Einreichen. Nach dem Einreichen finden Sie unter Status den Satz „Sie haben Ihren Antrag eingereicht. Dieser wird nun geprüft.“ Damit ist die Einreichung bestätigt, Sie erhalten KEINE weitere Bestätigungsemail.

6. Qualifikationsfeststellung Die Qualifikationsfeststellung wird durch eine Auswahlkommission durchgeführt. Sie sind für diesen Masterstudiengang qualifiziert, wenn Sie alle der folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch,
b) Nachweis von mindestens 140 ECTS aus Ihrem Erststudium                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    c) Nachweis von insgesamt 63 fachspezifischen ECTS:                                                                                                                                                                                                                                                                             

  • 15 ECTS-Punkte in Klinischer Psychologie
  • 12 ECTS-Punkte in Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie
  • 12 ECTS-Punkte in Allgemeiner Psychologie
  • 24 ECTS-Punkte in Statistischen Methoden und/oder Grundlagen Psychologischer Diagnostik

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die 63 fachspezifischen ECTS laut Satzung aus Ihrem Erstudium stammen müssen bzw. auf dem transcript of records des Bachelorstudiums verzeichnet sein müssen.

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Mitteilung über das Ergebnis der Qualifikationsfeststellung:

Im positiven Fall wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie qualifiziert sind. Sie sind damit weiter im Bewerbungsverfahren.

Im negativen Fall erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Das Bewerbungsverfahren ist damit für Sie beendet. Der Ablehnungsbescheid nennt Ihnen das erste nicht erfüllte Qualifikationskriterium, das zur Ablehnung führte. Über weitere Kriterien wird keine Aussage gemacht.

Wir werden die Qualifikationsfeststellung schnellstmöglich durchführen, um Ihnen eine Rückmeldung im August geben zu können. Der genaue Rückmeldungszeitpunkt hängt jedoch u. a. von der Anzahl der Bewerbungen ab. Bitte haben Sie Verständnis, falls es zu einer Verzögerung kommt.

Die Qualifikationsfeststellung kann nur einmal wiederholt werden. Bewerben Sie sich deshalb bitte nur dann, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind. Bewerber/innen, die unrichtige oder gefälschte Unterlagen einreichen, gelten als nicht qualifiziert.

7. Hochladen Ihres Bachelorzeugnisses

Wenn Sie von uns eine positive Qualifikationsmitteilung erhalten haben, müssen Sie nun noch, sofern noch nicht geschehen, Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis rechtzeitig bis zum 3. September 2023  hochladen. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. es sind keine Verspätungen zulässig.          

8. Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt anhand der Gesamtnote aus dem Abschlusszeugnis des Erststudiums, d.h. es werden alle qualifizierten Bewerber/innen in eine Rangreihe gebracht. Dabei werden zwei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigt. Die Bewerber/innen mit den besten Gesamtnoten werden zugelassen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir bei der Erstellung der Rangreihe die zwei Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigen und uns ausschliesslich nach der Note auf Ihrem Zeugnis richten können. Wenn die vorgelegte Abschlussnote keine Stelle nach dem Komma aufweist, wird sie mit den Ziffern „50“ nach dem Komma gereiht (z. B. mit „2,50“ bei einer Abschlussnote „2“); wenn sie nur eine Stelle nach dem Komma aufweist, wird sie bei der zweiten Stelle nach dem Komma mit der Ziffer "9" gereiht (z. B. mit „2,19“ bei einer Abschlussnote „2,1“). Falls auf Ihrem Zeugnis keine bzw. nur eine Stelle nach dem Komma verzeichnet ist, können Sie uns eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes einreichen, auf dem die Note mit 2 Kommastellen berechnet steht (bitte mit dem Zeugnis als 1 gemeinsames Dokumet hochladen).

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden zwei sog. Vorabquoten gebildet: Es werden voraussichtlich zwei Studienplätze an qualifizierte Bildungs-Ausländer/innen vergeben.

Es wird voraussichtlich ein Studienplatz an einen qualifizierten Härtefall vergeben. Einen entsprechenden (formlisen) Antrag müssen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung abgeben. Auf der Seite "hochschulstart.de" finden Sie im Rahmen der Auswahlregeln Informationen zum Thema Vorabquoten / Härtefall. Hieran können Sie sich orientieren. Schicken Sie Ihren Antrag als PDF bitte an heike.rohrbacher@psy.lmu.de, sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung.

Die endgültige Anzahl der Studienplätze steht noch nicht fest. Wahrscheinlich wird sie im Bereich von 33 Plätzen liegen.

Die Zahl der Ausbildungsplätze für die drei Wahlpflichtbereiche "Klinische Neuropsychologie",  "Neurokognitive Psychologie"und "Klinische Psychologie und Psychotherapie" beträgt voraussichtlich jeweils ein Drittel der durch die geltende Zulassungssatzung festgesetzten Studienplatzkapazität.

Die Zahl der Ausbildungsplätze für das Wahlpflichtmodul "Sozialpsychologie" und für das Wahlpflichtmodul "Entwicklungspsychologie" beträgt jeweils die Hälfte der durch die geltende Zulassungssatzung festgesetzten Studienplatzkapazität.

Sind unter den zugelassenen Bewerbern mehr Interessenten für einen Wahlpflichtbereich (Spezialisierungsrichtung) als freie Plätze, führt die Auswahlkommission hierfür ein zusätzliches Auswahlverfahren durch. Dafür werden sowohl die von Ihnen angegebenen Präferenzen, als auch die anhand der Abschlussnote gebildete Rangreihe verwendet.

Sind unter den zugelassenen Bewerbern mehr Interessenten für ein Wahlpflichtmodul als freie Plätze, entscheidet das Los.

9. Zulassungsbescheid

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens erhalten Sie von uns - wiederum per E-Mail - eine Nachricht über Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid (voraussichtlich um den 20. September).

Der Zulassungsbescheid enthält auch die Ihnen zugeteilte Spezialisierungsrichtung (Wahlpflichtbereich). Lesen Sie diesen Bescheid genau durch und berücksichtigen Sie die angegebenen Informationen. Es kann sein, dass Sie schnell handeln müssen, um Ihren Studienplatz zu sichern. Sie sollten deshalb ab September 2023 den Eingang Ihrer E-Mail zuverlässig prüfen.

10. Ein/Umschreibung

Die Ein- bzw. Umschreibung findet voraussichtlich in der letzten Sepetmberwoche statt. Genauere Informationen zur Ein/Umschreibung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid und unter folgendem Link: https://www.uni-muenchen.de/studium/hochschulzugang/bewerb_einschreib/ve...

11. Postgraduale Ausbildung

Der Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft ermöglicht nach erfolgreichem Abschluss weiterhin eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (vgl. §§26-28 PsychThG zu Übergangsvorschriften für „alte“ Ausbildungen). Voraussetzung ist allerdings, dass der Bachelorstudiengang Psychologie vor dem 01.09.2020 begonnen wurde. Die Approbation muss in diesem Fall spätestens 2032 erfolgen.